Laut Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) vom 17. März 2020 (in der Fassung vom 22. März 2020) dürfen wir unter Beachtung von Abstandsregeln - mindestens 1,50 Meter - und weiteren hygienischen Vorkehrungen für Sie arbeiten.
In unserer Werkstatt für Automobile bieten wir umfangreichen Komplettservice.
Für Privat- und Firmenkunden.
September 2018 - Kurzvideo - Neue Serviceleistungen